Betrieb und Gewerkschaft
"Sozialer Fall ins Bergfreie"
04.02.13 - Das kämpferische, überparteiliche Bergarbeiterbündnis "Kumpel für AUF" teilt in einer aktuellen Pressemeldung mit:
"Der
Hauer C. Link, der in Arbeitnehmerüberlassung bei der RAG arbeitet,
wurde aus der knappschaftlichen Rentenversicherung 'entlassen'. Dieser
Vorgang beruht auf einer Verordnung von 1933, nach der die jetzige
Tätigkeit des Hauers als Fördermaschinist keine knappschaftliche
Tätigkeit sei. 2006 wurde diese Verordnung ohne Überprüfung auf die
heutigen Gegebenheiten ins 6. Sozialgesetzbuch übernommen. Diese
Verordnung ist nicht mehr zeitgemäß, denn Fördermaschinisten in
Arbeitnehmerüberlassung gab es damals noch gar nicht, sie waren fest bei
der Zeche angestellt. ...
Es könnte der Verdacht aufkommen, dass im Zuge der
Stilllegung des Deutschen Steinkohlebergbau bis 2018 – zur Senkung der
Rentenausgaben Bergleute aus der Rentenversicherung entlassen werden.
Denn im konkreten Fall von C. Link könnte dieser nicht mit 50 in
Anpassung gehen, sondern müsste bis 67 weiter arbeiten. Denn nur aus
einem knappschaftlichen Verhältnis können die Bergleute in Anpassung
gehen.
Für die Kumpel ist nach über 20 Jahre unter Tage Arbeit, die
Vorstellung, bis 67 zu arbeiten, undenkbar.
So wurden doch die knappschaftlichen Rechte gerade zum Schutze der
Kumpel erstritten! Deshalb kämpft C. Link auch nicht nur für
sich selbst – sondern für alle Kumpel! Weil diese Gesetzgebung jeden
Kumpel, der von der Zeche geht, betrifft.
Der Hauer C. Link würde sich über eine rege Beteiligung an seinem Prozess freuen. Er findet am 12.02.2013 um 08.30 Uhr beim Landessozialgericht in Essen Zweigertstr.54, 1. Etage, Saal 1115 statt."