Politik

MLPD schlägt Bresche in Allmachtsphantasien des „Verfassungschutzes“! (Teil-)Erfolg der MLPD und ihres Vorsitzenden Stefan Engel gegen Diffamierungen

11.04.13 - Heute um 11 Uhr wurde am Landgericht Essen das Urteil der Richterin  Dr. Lashöfer in Sachen MLPD und ihres Vorsitzenden Stefan Engel in ihrer Klage gegen die Autoren Rudolf van Hüllen und Rainer Bergsdorf  und den Verlag des Buches „Linksextrem – Deutschlands unterschätzte  Gefahr?“ verkündet. 

Den Autoren – beides früher auch offiziell hochrangige Mitarbeiter des  Inlandsgeheimdienst – sowie dem Paderborner Schöningh-Verlag wird  unter Androhung eines Schadensersatz von 250.000 € untersagt, weiterhin die antikommunistische Lüge zu verbreiten, es würde einen „massiven an Mao und Stalin gemahnenden Personenkult um Stefan Engel geben“.  Auch die Diffamierung, es gebe in der MLPD „ständige, periodische Säuberungen“, ist jetzt untersagt und muss aus dem Buch entfernt werden. 

„Damit haben wir eine Bresche in die selbstherrlichen, intriganten antikommunistischen Gepflogenheiten des Verfassungsschutzes geschlagen“, so Stefan Engel in einer ersten Beurteilung. „Das bisher ungeschriebene Gesetz,  nach dem über Marxisten-Leninisten unabhängig von jeder Realität Lügen  und Schmähungen verbreitet werden dürfen, wurde durchbrochen.“ 

Erstmals gelang es, durch einen Zivilprozess die Verbreitung eines der  antikommunistischen Ammenmärchen der Geheimdienste unter Strafandrohung zu untersagen. Das ist ein wichtiger Erfolg der Anti-Antikommunismus-Bewegung und eine peinliche Schlappe für Verlag und Autoren dieses pseudo-wissenschaftlichen Buches. Van Hüllen war immerhin  ca. 10 Jahre offiziell oberster MLPD-Jäger des Bundesverfassungsschutzes. In der Amtszeit von Bergsdorf beim Thüringer Innenministerium  wurden große Teile der NSU-Mordserie verübt.

Damit ist auch der Versuch der Beklagten gescheitert, ihre Diffamierungen durch Verweis auf die notorisch antikommunistischen Verfassungsschutzberichte zu rechtfertigen. Ihnen wurde vom Gericht jede Beweiskraft abgesprochen. Auch die vagen Lügen des Spitzels Ulrich Baursch  beim zweiten Prozesstag im März wurden vom Gericht nicht als Entlastung akzeptiert.

Der Vorsitzende der MLPD, Stefan Engel „kann nicht nachvollziehen,  warum das Gericht die herabsetzende Verleumdung der MLPD als 'Sekte',  die böswillige Unterstellung der 'physisch und psychischen Gewalt gegen  Andersdenkende in der MLPD' und den völlig haltlosen Vorwurf einer vermeintlichen 'maoistischen Gehirnwäsche' jetzt plötzlich – der dürftigen Argumentation der Beklagten folgend – als 'freie Meinungsäußerung' zulässt.
Während der Verhandlungen war dies weder Gegenstand der Beweisaufnahme noch wurde es in irgendeiner Form belegt. Einen solchen Pseudovergleich werden wir nicht im Raum stehen lassen“,
so Stefan Engel.