Politik
15.04.13 - Chronisch krank - kein Kündigungsgrund
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass eine chronische heilbare oder unheilbare Krankheit, die physische, geistige oder psychische Einschränkungen mit sich bringe, einer Behinderung gleichgestellt werden könnte. Daraus ergibt sich ein spezieller Kündigungsschutz, da nach EU-Recht "kein Arbeitnehmer wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf" (Aktenzeichen C-335/11 und C-337/11).