International
Protest gegen international koordinierte Verhaftungsaktion gegen „Anatolische Föderation“
03.07.13 - Der migrantenpolitische Sprecher der MLPD, Dirk Willing, verurteilt die Verhaftung von fünf Aktivisten aus der Türkei/Kurdistan Ende letzter Woche in Deutschland bzw. Österreich. Er schreibt:
"Die MLPD protestiert entschieden gegen
die Kriminalisierung der 'Anatolischen Föderation' und die
Verhaftung von vier ihrer Anhänger unter der Beschuldigung,
Funktionäre der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei/front)
zu sein. In einer international koordinierten Aktion wurden, ausgehend
von der Generalbundesanwaltschaft, in der Nacht zum 26. Juni Razzien
und Hausdurchsuchungen in NRW, Niedersachsen, Berlin als auch in
Belgien und den Niederlanden durchgeführt. Eine fünfte Festnahme
erfolgte in Österreich zeitversetzt. Dass nahezu zeitgleich zu den
Verhaftungswellen gegen Mitglieder fortschrittlicher türkischer
Organisationen in der Türkei, bei denen Hunderte Aktivisten
festgenommen wurden, deren Unterstützer in der EU kriminalisiert
werden, entlarvt die Heuchelei der Herrschenden in Deutschland über die 'undemokratische' Vorgehensweise der Regierung Erdogan.
Die Generalbundesanwaltschaft diffamiert die demokratische, antifaschistische und antirassistische Kultur- und Bildungsarbeit der Vereine der 'Anatolischen Föderation' als „Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung“, was maßgeblich auf die sog. „Terror-Liste“ der EU zurückgeht. Damit einher geht eine entsprechende Manipulation der öffentlichen Meinung: Sämtlich einschlägige BRD-Medien drucken in ihren Meldungen wörtlich die Presseerklärung des Generalbundesanwalts ab – allerdings, ohne sie als Zitat zu kennzeichnen. Deren 'Quellen' wiederum könnte man dann bei den türkischen Geheimdiensten, der Regierung Erdogan oder dem deutschen 'Verfassungsschutz' suchen.
Die gesamte Strafverfolgungspraxis auf Basis der §§ 129/a/b dient der politischen Repression, Unterdrückung und Einschüchterung. Solidaritätsarbeit, Spendensammlungen, die Verbreitung von Flugblättern oder politischen Zeitschriften wird demnach zum Straftatbestand erklärt, wenn die Bundesregierung mit einer Regierung befreundet ist, gegen deren Interessen sich ihr politischer Inhalt richtet.
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Aufhebung aller antikommunistischen Vereins- und Organisationsverbote!
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Freilassung der am 26.6. gefangen genommenen Mitglieder der 'Anatolischen Föderation'!
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Weg mit den §§ 129/a/b!"