Betrieb und Gewerkschaft

Verteiler der Kollegenzeitung "Knippstange" freigesprochen

13.07.2013 - Oberhausen (Korrespondenz) - Am 8. Juli musste ein Verteiler der Kollegenzeitung "Knippstange" vom Amtsgericht Oberhausen freigesprochen werden.

Auf Betreiben der Geschäftsleitung von MAN Diesel & Turbo in Oberhausen - Serkrade hatte die Stadt ihn wegen der "Beteiligung an einer 'Ordnungswidrigkeit'" verklagt: Die am 20.8. 2012 vor Tor 6a verteilte Zeitung hätte kein korrektes Impressum gehabt. Das sei lediglich ein Vorwand, so der Beschuldigte, in Wahrheit passe der Geschäftsleitung die ganze Richtung der Zeitung nicht. Das Gericht musste den Beschuldigten freisprechen. Schließlich ist kein Verteiler eines Flyers dazu verpflichtet, die Richtigkeit des Impressums zu überprüfen.

Die hochverschuldete Stadt Oberhausen muss jetzt die Kosten des Verfahrens wie auch die Anwaltskosten bezahlen. Ein Erfolg, der nicht zuletzt auf die Anteilnahme und Solidarität der MAN - Kollegen zurückgeht.