Opel Berichte
Prozess von Verena Vöhringer: Ein Urteil ganz im Sinne von Opel
Bochum (Korrespondenz), 21.11.13: Rund 40 Besucher verfolgten gestern den Prozess von Verena Vöhringer gegen Opel, darunter auch knapp 20 Betriebsräte eines DGB-Seminars. Es ging um ihre Klage auf unbefristete Übernahme als Jugendvertreterin. Vorher fand eine kämpferische Solidaritätskundgebung statt.
Der nachfolgende Prozess war eine Lehrstunde in Sachen Klassenjustiz. Der Vorsitzende Richter nahm Stellung für Opel und versuchte es mit dem juristischen Trick, dass Verena Vöhringer mit ihrer Unterschrift unter inzwischen drei befristete Arbeitsverträge ihr Recht auf einen unbefristeten Vertrag verwirkt hätte. Tatsächlich tat sie dies nur unter dem Vorbehalt der rechtlichen Klärung ihres Antrags auf unbefristete Übernahme. Da Opel keine Klage dagegen beim Arbeitsgericht eingereicht hat, besteht ein eindeutiger Anspruch auf eine unbefristete Übernahme.
Die Unterstellung des Richters, sie hätte ihr Recht auf Teilnahme an JAV-Sitzungen (siehe "rf-news" vom 14.9.13) nicht durchgesetzt, wies Verena Vöhringer offensiv zurück: "Das ist doch Schwachsinn! Ich war als kämpferische Auszubildende bekannt und habe mich von Anfang an immer wieder öffentlich für die Interessen der Azubis eingesetzt. Das ist auch der Personalleitung bekannt. Denen und auch einigen in der Jugendvertretung passte nicht, dass wir uns konsequent für die Rechte der Leute einsetzen. Deshalb wollten sie mich nicht dabei haben."
Opel-Personalleiter Hirsch und sein Anwalt vom Unternehmerverband konnten sich bequem zurücklehnen, ließen sie ja den Richter für sich reden. Dieser kam ins Stottern, als Rechtsanwalt Roland Meister ihm entgegnete, dass es ihn "doch sehr stark wundert, wie offen und eindeutig er Position für Opel einnimmt - für einen Konzern, der für die massive Vernichtung von über 45.000 Arbeitsplätzen verantwortlich ist und auch in der Vergangenheit nicht zimperlich mit demokratischen Rechten umging".
Das hielt den Richter und die Kammer allerdings nicht davon ab, die Klage mit der unhaltbaren Begründung der Unterschrift unter die befristeten Arbeitsverträge abzuweisen. Bei der abschließenden kurzen Kundgebung wurde bekräftigt, dass dieses Urteil nicht akzeptiert werden kann und der Kampf um die Übernahme von Verena Vöhringer sowohl politisch als auch juristisch weiter geht (siehe auch Artikel auf "ruhrnachrichten.de").