Politik
Mogelpackung Rente mit 63
03.12.13 - Seit Beginn des Jahres 2012 können Beschäftigte nach 45 Versicherungsjahren mit Erreichen des 65. Lebensjahres ohne die sonst fälligen Abschläge in Rente gehen. Ab dem 1. Juli 2014 dürfen sie laut Koalitionsvertrag das bereits mit dem vollendeten 63. Lebensjahr.
All zu viele Beschäftigte können das sowieso nicht in Anspruch nehmen. Denn von der knapp einer halben Million Männer (418.881), die im letzten Jahr in Rente gingen, erhielten lediglich 10.555 oder 2,5 Prozent eine abschlagsfreie Rente mit 65. Und in Rentenfragen sind wie immer die Frauen die besonders Benachteiligten. Zwar gingen fast gleich viele Frauen in Rente (410.569), aber lediglich 1.751 oder 0,4 Prozent konnten die Hürden nehmen, um mit 65 Jahren ohne zusätzliche Kürzungen in Rente zu gehen. Ein echter Skandal, wenn man die Doppelbelastung der meisten Frauen durch Beruf und Familie bedenkt. (Deutsche Rentenversicherung, „Rentenversicherung in Zahlen 2013“.)
Und für die Rente ab 63 wird die Hürde nochmals höher. Denn um im 63. Lebensjahr 45 Versicherungsjahre aufzuweisen muss man bereits ab dem 18. Lebensjahr rentenversichert sein. Zudem wird mit einem fiesen Formulierungstrick im Koalitionsvertrag die Hürde für fast alle unüberwindbar gemacht. Wurden bei der abschlagsfreien Rente mit 65 noch 45 Versicherungsjahre vorausgesetzt, sollen es nun 45 Beitragsjahre bei der Rente mit 63 sein.
Zum Beispiel gelten außerbetriebliche Ausbildungs- und Studienjahre zwar als Versicherungsjahr, aber nicht als Beitragsjahre. Sie würden also für die Rente mit 63 nach dem Koalitionsvertrag nicht mehr mit gerechnet. Für die Kinder- und Erziehungszeit gelten bis zu zehn Jahre als Versicherungszeit, aber nur maximal drei Jahre als Beitragsjahre. Insbesondere die SPD rühmt sich, erstmals durchgesetzt zu haben, dass auch Zeiten der Arbeitslosigkeit angerechnet werden. Aber welche Zeiten der Arbeitslosigkeit sind gemeint? Die Zeit, in der die Arbeitslosen auf Hartz IV angewiesen sind, gelten zwar als Versicherungszeit, aber lediglich die verkürzte Zeit mit Arbeitslosengeld I als Beitragsjahr. Zuletzt wurde via Bild-Zeitung bekannt, dass es eine Zusatzvereinbarung gibt: auch vom ALG I werden nur maximal fünf Jahre angerechnet Bereits nach einem halben Jahr im Jahre 2015 gilt die abschlagsfreie Rente mit 63 nicht mehr. Denn Jahr für Jahr wird trotz 45 Beitragsjahre das Eintrittsalter für eine abschlagsfreie Rente höher gesetzt.
Die MLPD steht nach - wie vor - der Wahl für die vollständige Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Unternehmen mit einer umsatzbezogenen Sozialsteuer. Weg mit der Rente mit 67! Herabsetzung des Rentenalters auf 60 Jahre für Männer und 55 Jahre für Frauen bei vollem Rentenausgleich! Festsetzung einer staatlichen Mindestrente unabhängig von der persönlichen Berufstätigkeit!
Der vollständige Artikel und weitere Enthüllungen über die "Segnungen" des Koalitionsvertrag zwischen SPD, CDU und CSU in der nächsten Druckausgabe der "Roten Fahne" (hier bestellen)