Politik
Urteil zu Montagsdemos gegen "Stuttgart 21": "Anschlag auf Versammlungsfreiheit"
16.12.13 - In einer Pressemitteilung des "Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit" zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zu Montagsdemos gegen "Stuttgart 21" heißt es unter anderem:
Am 16. und 23.12.2013 dürfen die Montagsdemos gegen Stuttgart 21 nicht auf dem Arnulf-Klett-Platz vor dem Hauptbahnhof stattfinden.
Begründung: Die Stadt Stuttgart "habe bei der gebotenen Abwägung in vertretbarer Weise den Interessen ... der betroffenen Verkehrsteilnehmer den Vorrang gegenüber dem von der Versammlungsfreiheit geschützten Interesse (der S21-Gegner) ... eingeräumt". ... Mit dieser Begründung lässt sich jede Demonstration verbieten.
Diese Entscheidung des VGH ist von erheblicher politischer Brisanz: Ist es doch derselbe Verwaltungsgerichtshof, der regelmäßig jeden Neonazi-Aufmarsch genehmigt, obwohl dafür ganze Innenstädte komplett abgeriegelt - der Verkehr also vollständig zum Erliegen kommt - und tausende Polizisten eingesetzt werden (Heilbronn, Göppingen etc.), um die Versammlungsfreiheit von ein paar dutzend Neonazis zu "schützen". ...
Der grüne OB schweigt zu alledem. ... "Da ist die Ankündigung eines 'bürgerfreundlichen' Versammlungsgesetzes durch die grün-rote Landesregierung schon fast als Drohung zu verstehen", so Thomas Trüten, der Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit. Und weiter: "... Wir rufen deshalb die demokratische Öffentlichkeit auf - unabhängig vom jeweiligen Standpunkt zu Stuttgart 21 - am 16. und 23.12.2013 im Rahmen der Montagsdemos gegen diesen Anschlag auf die Versammlungsfreiheit zu demonstrieren."