MLPD

10.01.14 - Erfolg gegen Wahlbehinderung der MLPD

Gestern fand vor dem Darmstädter Landgericht der Strafprozess gegen Karsten W. statt. Er war angeklagt wegen "Widerstands gegen Polizeibeamte", die ihn hinderten, Unterstützungs-Unterschriften für die Wahlzulassung der MLPD zur Bundestagswahl zu sammeln. Die Marktleitung des real-Supermarkts in Raunheim hatte im März die Polizei gerufen, die dann den Sammler gewalttätig hinderte auf dem Parkplatz weiter zu sammeln und ihn schließlich in Handschellen abführte. Der Prozess vor dem Landgericht Darmstadt endete mit einem Freispruch und Kostenübernahme durch die Staatskasse. Damit hob das Gericht die Geldstrafe des Amtsgerichts Rüsselsheim unter Richterin Becker vom August 2013 auf. "rf-news" wird morgen berichten.