Politik
Mord an Michèle Kiesewetter: "Einzeltäter"-Theorie wird mit dubiosen Methoden aufrechterhalten
Stuttgart (Korrespondenz), 18.01.14: Am 16. Januar wurde im NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht München der Polizist vernommen, der den gleichzeitigen Anschlag auf ihn und die ermordete Polizistin Michèle Kiesewetter schwer verletzt überlebt hat. Nach Aussagen seines Anwalts kann er sich an den konkreten Tatverlauf nicht mehr erinnern.
Da die Vernehmung des traumatisierten Polizisten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, wurde nicht bekannt, ob er sich noch an die 12 Phantombilder erinnert, die er nach dem Mordanschlag erstellt hat. Sie zeigen unter anderem zwei V-Leute, die sich zur Tatzeit des Mordanschlags am Tatort befanden (siehe "rf-news"-Bericht vom 14.6.13).
Nichts wurde davon berichtet, dass eines dieser Phantombilder dem heutigen Landesvorsitzenden der faschistischen NPD in Baden-Württemberg und V-Mann des baden-württembergischen Verfassungsschutzes, Alexander Neidlein, zum Verwechseln ähnelt. Ebenso wenig über die Aussagen von Florian Heiliger, der bereits im Mai 2011 (also sechs Monate vor dem Auffliegen des NSU) von Querverbindungen zwischen dem NSU und einer neonazistischen Terrorgruppe mit dem Namen "Neue Schutzstaffel" berichtete. Nur kann der nicht mehr aussagen, weil er sich nach offizieller Darstellung am 16. September letzten Jahres im Auto seines Vaters selbst angezündet haben soll. Daran gibt es allerdings erhebliche Zweifel.
Offenbar muss die "Einzeltätertheorie" im Fall des Mords an Michèle Kiesewetter unbedingt aufrecht erhalten bleiben. Auf keinen Fall soll so das ganze Ausmaß des faschistischen Terrorsumpfs und seiner Verstrickungen zu Teilen der bundesdeutschen Geheimdienste offenbar werden.