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22.01.14 - Europawahlen: Dreiprozent-Hürde geheim?

Erst jetzt wurde breit bekannt, dass ein Beschluss des Bundestags im Juni 2013 eine Dreiprozent-Hürde für die Europawahl einsetzte. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bestehende Fünfprozent-Hürde im Rahmen des Europawahlrechts im November 2011 für verfassungswidrig erklärt. Entsprechend rieten Juristen des Innenministeriums in einer Stellungnahme überhaupt von einer Prozent-Hürde bei der Änderung des Europawahlgesetzes ab. Offenbar will das Bundesinnenministerium diesen Vorgang aus der Öffentlichkeit halten. Denn die Veröffentlichung dieser Stellungnahme ist nun der Grund für die Abmahnung des Bundesinnenministeriums gegen das Internetportal "FragDenStaat.de".