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Proteste gegen die "Sicherheitskonferenz" sollen teilweise verboten werden
München (Korrespondenz), 28.01.14: Das Aktionsbündnis gegen die "Münchner Sicherheitskonferenz" (SIKO) hat für den 1. Februar parallel zur Großdemo eine "picket-line" mit 100 Teilnehmern in der Fußgängerzone angemeldet. Das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) hat das abgelehnt mit der Begründung, sie wolle keinen Präzedenzfall schaffen. Angeblich könnten sich sonst auch "Rechtsextreme" darauf berufen.
Die Fußgängerzone in München wird seit Jahrzehnten zur Tabu-Zone für Demonstrationen erklärt. Richtig heißt es in der Presseerklärung des Aktionsbündnisses: "Das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit darf nicht dem Recht auf Konsum geopfert werden. Es darf auch nicht der Befürchtung zum Opfer fallen, dass dann auch rechtsextreme Gruppen davon Gebrauch machen könnten. Das Versammlungsrecht ist bekanntermaßen für den Kampf gegen Rechtsextremismus ein weitgehend untaugliches Instrument. Nazi-Aufmärsche, wie wir sie in München häufig erleben, müssten auf ganz andere Weise unterbunden werden: Nämlich durch ein gesetzliches Verbot rassistischer und faschistischer Propaganda."
Es ist zu begrüßen, dass das Aktionsbündnis sich diese Einschränkung des Demonstrationsrechts nicht gefallen lässt und auch juristisch dagegen vorgehen will, falls das KVR beim Verbot der "picket-line" bleibt.
Zur Homepage des Aktionsbündnisses gegen die "Münchner Sicherheitskonferenz"