Politik
"Wenn die Regel zur Ausnahme wird - Keine Strafen wegen der Regelstudienzeit!"
22.02.14 - In einer Pressemitteilung schreibt der "Freie Zusammenschluss von StudentInnenschaften e.V." (fzs) dazu unter anderem:
Der fzs kritisiert anlässlich der Zahlen des Statistischen Bundesamtes das starre Festhalten an der Regelstudienzeit beim BAföG und fordert, die Regelstudienzeit als Sanktionsmittel abzuschaffen.
Dazu Katharina Mahrt, Vorstand des fzs: "Die Regelstudienzeit war ursprünglich als Absicherung für Studierende gedacht. Hochschulen sollten ihre Studiengänge so konzipieren, dass sie in dieser Zeit studierbar sind. Heute gilt die Regelstudienzeit als Bringschuld der Studierenden, die in dieser Zeit fertig werden müssen, weil sie sonst angeblich ihr Studium verbummeln würden. Dieser Ansatz ignoriert aber zum Beispiel die Studierenden, die neben dem Studium zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts arbeiten müssen, oder Studierende mit Kindern.
Die Überschreitung der Regelstudienzeit führt jedoch nicht nur zum Verlust des BAföG-Anspruchs, sondern auch zu Zwangsexmatrikulationen oder Zwangsanmeldungen zur Prüfung. Dabei liegen die Gründe für die Überschreitung der Regelstudienzeit oft gerade an der Studienorganisation der Hochschule - seien es Fachkombinationen, die parallel nicht studierbar sind oder verschleppte Prozesse zur Anerkennung von Studienleistungen. Die Regelstudienzeit darf nicht als Sanktionsinstrument missbraucht werden. ..."
Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen, dass die so genannte Regelstudienzeit im Jahr 2012 nur für 39,9 Prozent der Studierenden für ihren Abschluss ausgereicht hat. ...