Betrieb und Gewerkschaft
24.02.14 - Erfolg für Bergarbeiter vor LAG Hamm
Heute hat das Landesarbeitsgericht Hamm rund 60 Bergarbeitern Recht gegeben. Sie hatten gegen ihre Zwangsversetzung durch die RAG in ein sogenanntes Mitarbeiterentwicklungscentrum (MEC) geklagt. Das wurde vom LAG Hamm heute als rechtswidrig eingestuft und eine anderslautende Entscheidung des Arbeitsgerichts Herne aufgehoben. Die Versetzungen hätten eine Änderung der Arbeitsverträge erfordert. Die RAG erlitt damit eine deftige Schlappe. Sie hatte die Zwangsversetzungen aufgrund eines mit der rechten IGBCE-Spitze ausgekarteten Tarifvertrags vollzogen. Der gesamte Komplex zur Versetzung aus diesem Vertrag ist rechtswidrig, so das Gericht.