Politik

26.02.14 - Verfassungsgericht untersagt Drei-Prozent-Hürde

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Mittwoch die Drei-Prozent-Sperrklausel für die Europawahl für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das hat zur Folge, dass am 25. Mai erstmals in Deutschland Europawahlen ohne eine Sperrklausel stattfinden und damit auch Abgeordnete für kleinere Parteien in das Europaparlament einziehen können. Die MLPD hat bereits am 20. Februar alle Unterlagen für die Zulassung zur Europawahl vorfristig eingereicht (siehe "rf-news"-Meldung).