Sozialismus

MLPD verklagt erneut Verfassungsschützer: Auf am 27. März zum Landgericht Essen!

MLPD verklagt erneut Verfassungsschützer: Auf am 27. März zum Landgericht Essen!

25.03.14 - Am kommenden Donnerstag, 27. März, findet der Prozess der MLPD gegen den Ex-Verfassungsschützer Rudolf van Hüllen und die Konrad-Adenauer-Stiftung vor dem Essener Landgericht statt.

Grund für die erneute Klage ist sein Machwerk "Kommunikationsmethoden und Rekrutierungsstrategien im Linksextremismus – Überlegungen zur Prävention von Linksextremismus (Teil 2)". In dieser Broschüre, herausgegeben von der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung und vom Bundesfamilienministerium gefördert, betreibt van Hüllen üble und plumpen Gleichsetzung des Kommunismus mit dem menschenfeindlichen Faschismus. So will er Vorbehalte gegen MLPD und REBELL und generell Linke schüren. Deshalb hat ihn die MLPD erneut auf Ordnungsgeld oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten verklagt.

"Van Hüllens ultrarechtes Pamphlet ist typisch für das Agieren von Verfassungsschützern. Dabei ist deren ganze Grundmotivation angesichts der wachsenden Anti-Antikommunismus-Bewegung defensiver Art: So macht sich das Vorwort Sorgen darüber, dass in Deutschland im 'gesamtgesellschaftlichen Grundkonsens' die 'Positionierung gegen Rechtsextremismus selbstverständlich ist', es 'beim Thema Linksextremismus' jedoch 'erhebliche Schwierigkeiten' gäbe. Jugend steht links! Das ist es, was den Herren Sorgen macht", so der Jugendverband REBELL in seiner Pressemitteilung zum Prozess.

Die Verhandlung wird am 27. März im Landgericht Essen um 9.15 Uhr stattfinden. Ab 8.15 Uhr findet eine Kundgebung statt.