Betrieb und Gewerkschaft

Betriebsratswahl auf Zeche Auguste Victoria ungültig

21.06.14 - Am gestrigen Freitag hat das Arbeitsgericht Herne die Betriebsratswahl auf der RAG-Zeche Auguste Victoria für unwirksam erklärt. Anfang März 2014 waren die 2.700 Bergleute einer der drei letzten Steinkohlezechen in Deutschland zur Betriebsratswahl gerufen. Schon damals erhoben kritische und kämpferische Gewerkschafter schwere Vorwürfe.

Von Seiten des Wahlvorstands, der Zechenleitung und der Betriebsratsspitze um den Gesamtbetriebsratsvorsitzenden Norbert Maus lag eine massive undemokratische Behinderung, Beeinflussung und Manipulation der Wahl und der Listenaufstellung vor. Selbst der Vorwurf der Bestechung steht im Raum. Eine ganze Gruppe von Bergleuten beantragte deshalb eine Verschiebung der Wahl, was das Arbeitsgericht Herne am 27. Februar aber ablehnte.

Nach der Wahl fanden sich 187 Stimmzetttel mit einem Kreuz für eine gegenüber der IGBCE-Spitze kritischen Liste im Altpapier-Container. Alle diese Vorgänge wurden aber vom Gericht nicht aufgeklärt. Statt dessen hob es die Wahl mit einer formellen Begründung auf.

Jetzt werden die Karten neu gemischt. Die Kumpel bestehen mehr denn je auf einer demokratischen gewerkschaftlichen Vorwahl für ihre Liste. Die Pöstchenschieber, die auch an der Schließung der Zeche durch die RAG mitwirken statt dagegen zu kämpfen, haben die Betriebsratswahl an die Wand gefahren. Der Betriebsrat muss jetzt zurücktreten, um den Weg für Neuwahlen freizumachen.