Politik

14.08.14 - Gustl Mollath freigesprochen

Gustl Mollath ist am 14. August 2014 vom Landgericht Regensburg in allen Anklagepunkten freigesprochen worden, teilweise allerdings nur wegen einer "nicht auszuschließenden Schuldunfähigkeit" zur Tatzeit. Er war mehr als sieben Jahre gegen seinen Willen in der Psychiatrie festgehalten worden. Dafür soll er etwa 50.000 Euro Entschädigung erhalten. Das Gericht sah es aber als erwiesen an, dass der 57-Jährige seine Ex-Frau geschlagen, gewürgt und gebissen habe. Mollath bestritt dies nach dem Urteilsspruch erneut und kündigte an, gegen diese Behauptung "rechtlich was zu unternehmen".