Politik
08.11.14 - GDL siegt auch vor Landesarbeitsgericht
Auch in der zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Hessen wurde der Antrag der Deutschen Bahn, den Streik der Lokführer als "nicht rechtmäßig" zu verurteilen, zurückgewiesen. Der Streik sei "verhältnismäßig", weil er die Bahn nicht in ihrer Existenz bedrohe. Das Landesarbeitsgericht schloss sich damit grundsätzlich der Argumentation der Richterin in der ersten Instanz an: "Das ist ja auch das Wesen eines Streiks, dass es zu Schaden kommt." Mehrere Vergleichsvorschläge der Richterin lehnte die GDL ab. Nach diesem Sieg vor Gericht kündigte GDL-Chef Claus Weselsky an, den Bahnstreik "als Versöhnungsgeste" schon am Samstagabend zu beenden.