Politik

Wie mit dem "Gesetz zur Tarifeinheit" das Streikrecht weiter eingeschränkt werden soll ...

Wie mit dem "Gesetz zur Tarifeinheit" das Streikrecht weiter eingeschränkt werden soll ...
Vertrauensleute von Airbus Hamburg fordern ein vollständiges und allseitiges gesetzliches Streikrecht - bei der NRW-weiten Montagskundgebung am 8. Dezember in Bochum (rf-foto)

11.12.14 - Heute hat die Bundesregierung das geplante "Gesetz zur Tarifeinheit" am Kabinettstisch abgesegnet. Im Mai 2015 soll es vom Bundestag verabschiedet und im Sommer 2015 in Kraft treten. Laut diesem Gesetz soll in Betrieben, in denen sich die Geltungsbereiche verschiedener Tarifverträge überschneiden, nur der Vertrag gelten, den die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb abgeschlossen hat. Im Streitfall sollen die Arbeitsgerichte entscheiden. Stimmung dafür wurde in den bürgerlichen Medien während der Streiks der Lokführer und Lufthansa-Piloten gemacht. Vor solchen "Chaos-Tagen" müssten Bahnfahrer, Flugreisende und überhaupt der ganze Rest der Gesellschaft zukünftig per Gesetz bewahrt werden.

Interesse an dem Gesetz haben aber vor allem die Unternehmerverbände. Schon 2010, als das Bundesarbeitsgericht den Grundsatz aufgab, dass in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag gelten könne, forderten sie ultimativ solch eine gesetzliche Regelung. Ingo Kramer, der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), begründete das unlängst offen damit, nicht mehr dem "Risiko, jederzeit einem Arbeitskampf durch Spartengewerkschaften ausgesetzt zu sein".

Mit der Sorge um "Tarifeinheit" - die ja durchaus im Interesse der Arbeiter und Angestellten ist, hat dieses Gesetz denn auch nicht das Geringste zu tun. Es geht einzig und allein darum, das Streikrecht noch mehr einzuschränken als es bisher schon der Fall ist und insbesondere Streiks in Versorgungs-, Verkehrs- und Kommunikationszentren generell zu unterbinden. SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles behauptet, sie würde nur das "Tarifgesetz" ändern und nicht das Streikrecht. Allerdings sollten die Richter künftig auch darüber urteilen, "ob der strittige Tarifvertrag überhaupt angewendet werden könnte", sagte Nahles. Sei weiß genau, dass Streiks für einen später "unwirksamen" Tarifvertrag von Gerichten immer als "unverhältnismäßig" eingestuft würden.

Wenn es der Regierung wirklich um die "Tarifeinheit" ginge, müsste sie als erstes dafür sorgen, dass für alle in einem Betrieb Beschäftigten (Leiharbeiter, Werkverträgler, Zeitverträgler usw.) der gleiche Tarifvertrag gilt. Die Unternehmerverbände haben seit über 20 Jahren systematisch den Flächentarifvertrag ausgehöhlt und sein Unterlaufen gefördert. Er wurde durch immer mehr Firmentarife verdrängt und die Belegschaften wurden durch Outsourcing, Einsatz von Fremdfirmen und Ausweitung der Leiharbeit zunehmend zersplittert. Durch den Abschluss spalterischer Sondertarifverträge für Leiharbeiter und die Einführung von Tariföffnungsklauseln im Zuge des Pforzheimer Abkommens in der Metall- und Elektroindustrie hat aber auch die rechte Gewerkschaftsführung dazu maßgeblich beigetragen. Bezeichnenderweise soll diese Zersplitterung der Belegschaften erhalten bleiben.

Nicht nur kämpferische Gewerkschaften und Berufsverbände wie die GDL oder Cockpit, sondern auch Verdi, NGG und GEW lehnen das Gesetz wegen seiner weiteren Einschränkung des Streikrechts ab und haben dagegen eine Unterschriftensammlung organisiert. Die Vorstände von IG Metall und IGBCE, aber auch DGB-Chef Reiner Hoffmann unterstützen es dagegen.

Der Kampf um die Gewerkschaftseinheit ist - wie z.B. zwischen den Eisenbahner-Gewerkschaften EVG und GDL - eine innerhalb der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung zu lösende Aufgabe. Seit Jahrzehnten ist es fester Bestandteil der Arbeit der MLPD, die Gewerkschaften als Kampforganisationen zu stärken und Mitglieder für sie zu gewinnen. Sie lehnt nicht nur jede weitere Einschränkung des Streikrechts ab, sondern fordert seit 1974 ein allseitiges und vollständiges gesetzliches Streikrecht. In diese Richtung weisen auch auf Gewerkschaftstagen von ver.di, der IG Metall und der IG BAU verabschiedete Anträge für das Recht auf "Generalstreik" bzw. ein "umfassendes" Streikrecht.