Betrieb und Gewerkschaft

"Klatsche für Opel vor dem Arbeitsgericht"

"Klatsche für Opel vor dem Arbeitsgericht"
Paul Fröhlich (links) bei einer Protestkundgebung der Bochumer Opelaner am 24.3.2014 (rf-foto)

07.01.15 - So ist eine Pressemitteilung von "Offensiv", der "Initiative für eine kämpferische gewerkschaftliche Betriebsratsarbeit" bei Opel in Bochum überschrieben, die "rf-news" im Folgenden dokumentiert (Auszüge):

"Am gestrigen Tage fand der 2. Kammertermin von Paul Fröhlich gegen die Adam Opel AG beim Arbeitsgericht Bochum statt (Offensiv berichtete bereits im vergangenen September). Er wurde mit einer Abmahnung politisch gemaßregelt, nachdem er gegen den Willen des Unternehmens sein Recht wahrnahm, als stellvertretender Vertrauensmann an einer Vertrauensleutesitzung teilzunehmen. Gerade weil er dafür bekannt war, die Werksschließung nie akzeptiert zu haben und hingebungsvoll den Kampf dagegen geführt hat, wurde er abgemahnt.

Die Abmahnung hatte weitgehende Auswirkungen: sie musste im Zuge der Werkschließung dann sogar dafür herhalten, Paul einen Ersatzarbeitsplatz im verbleibenden Opel-Werk 3 zu verweigern. Dagegen ist ein zweites Verfahren von Paul Fröhlich gegen Opel anhängig, das am 31. März um 10.45 Uhr vor dem Arbeitsgericht Bochum verhandelt wird.

Der Anwalt der Adam Opel AG argumentierte mit rein 'zufälliger' Unterstützung der Rechtsabteilung Rüsselsheim, dass er diesen Vorgang nicht als 'betriebliche Übung' ansieht, obwohl der Einsatz von Paul als Vertrauensmann in Abwesenheit seines Teilzeitpartners von der Wahl an nicht nur ausdrücklicher Wille der Kollegen war, sondern auch seit Jahr und Tag von der Geschäftsleitung und den direkten Vorgesetzten akzeptiert und mitgetragen worden war. Paul und sein Anwalt Frank Stierlin stellten im Gegenzug unmissverständlich klar, dass es sich um einen klassischen Fall von politisch motiviertem Rechtsmissbrauch und die Diskriminierung eines kämpferischen Kollegen handelt. ...

Der Vorsitzende Richter schlug beiden Seiten eine gütliche Einigung vor. Der Opel-Anwalt musste schließlich anbieten, die Abmahnung zurückzunehmen, wenn Paul dafür die Klage gegen die Diskriminierung bei der Sozialauswahl zum Werk 3 zurückziehen würde. Mit anderen Worten: Paul sollte die Diskriminierung durch Opel bei der Sozialauswahl als Recht anerkennen, damit das Unrecht der Abmahnung durch Opel vom Tisch kommt. Als er dann sogar noch die Schamlosigkeit besaß, das Einhalten (sozialtarif-)vertraglicher Regelungen als gütliches Entgegenkommen darzustellen, erklärte Paul, sich auf solch einen faulen Kompromiss nicht einzulassen. ...

Letztendlich musste das Gericht unter Vorsitz des Direktors des Arbeitsgerichts Bochum Vollrath ein Urteil verkünden: Der Klage wird statt gegeben. Die Abmahnung ist rechtswidrig und ist aus der Personalakte zu entfernen. Herzlichen Glückwunsch Paul und deinem Rechtsanwalt Frank Stierlin.

Folgende weitere Termine beim Arbeitsgericht Bochum gegen die Diskriminierung bei dem Bewerbungsverfahren für Werk 3 stehen in den nächsten Wochen an:
Am 16.01.2015 findet der Gütetermin der Kollegin Astrid Etzrodt gegen Opel um 12.30 Uhr statt. Der Kammertermin wurde für den 27.01.2015, 9.15 Uhr Saal 35 festgelegt.
Am 30.01.2015 findet der Gütetermin eines weiteren Offensiv-Kollegen gegen Opel um 9.15 Uhr im Saal 19 statt.
Wichtig: Jeweils eine halbe Stunde vorher wird eine Solidaritätskundgebung stattfinden."
(Vollständiger Text der Pressemitteilung)