Politik
Johnson Controls: Klage gegen Abmahnung abgewiesen
Bochum (Korrespondenz), 24.01.15: Im wahrsten Sinne des Wortes kurzen Prozess machte beim Prozess vor dem Bochumer Arbeitsgericht die Richterin Jessica Bollig. Ein Kollege von Johnson Controls hatte gegen seine Abmahnung vom Sommer 2014 geklagt. Damals gab es im Bochumer Werk Protestaktionen. Die Kollegen wehrten sich gegen angekündigte Massenentlassungen, die wegen der Schließung des Opelwerkes durchgeführt werden sollten.
Der Kollege klagte gegen einen Hinweis, der im Zusammenhang mit einem von der IG-Metall organisiertem Protestfrühstück stand. Gegen eine Abmahnung wegen Teilnahme an einer spontanen Informationsveranstaltung klagte er ebenfalls.
Er hat beide Klagen verloren. Die Richterin machte schon im allerersten Satz deutlich, dass sie auf Seite der Geschäftsleitung steht. Teilnahme an gewerkschaftlichen Protestaktionen während der Arbeitszeit sei nicht erlaubt!
Solche Aktionen sind aber mittlerweile völlig normal. Sollte dieses Urteil Schule machen, sind künftig ALLE Protestaktionen während der Arbeitszeit illegal. Das ist ein massiver Einschnitt in gewerkschaftliche und politische Rechte der Arbeiterbewegung. Während Politiker von der "Verteidigung der Freiheit des Abendlandes" faseln, nehmen Angriffe auf die Rechte von Arbeitern zu.
Aussagen des klagenden Kollegen, die Zweifel aufkommen ließen, ob er überhaupt an der zweiten Aktion teilgenommen hatte, wurden von der Richtern gar nicht gewürdigt.
Der Kollege wird sich nicht einschüchtern lassen und gegen dieses Urteil in Revision gehen.