Politik

Amtsgericht Stuttgart erklärt Einschränkung von Lautsprechereinsatz für rechtswidrig

Amtsgericht Stuttgart erklärt Einschränkung von Lautsprechereinsatz für rechtswidrig
Zuerst war es ein Lautsprecher, jetzt ist es eine Feuerwehrzufahrt - die Herrschenden sind kreativ dabei, der MLPD den Wahlkampf erschweren zu wollen (foto: Thomas Ryan)

Stuttgart (Korrespondenz), 27.03.15: Im Mai 2014 behinderten Polizei und Werkschutz massiv zwei Betriebskundgebungen der MLPD zur Europawahl vor Werktoren von Daimler und Porsche. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart versuchte nun, den Versammlungsleiter Richard Heberle selbst mit dem Tatbestand "abweichende Durchführung von Versammlungen" zu kriminalisieren ("rf-news" berichtete). Obwohl Wochen vorher angemeldet, verfügte das Amt für Öffentliche Ordnung Stuttgart jeweils einen Tag vor den Kundgebungen, dass eine Lautsprecheranlage erst ab 30 Teilnehmern eingesetzt werden darf. Gleichzeitig sollte der Kundgebungsort bei Daimler weg vom Tor verlegt werden.

Es zauberte sogar ein neues Grundrecht hervor: die "negative Versammlungsfreiheit". Gemeint ist der "Schutz" von Passanten vor Wahlwerbung und Kundgebungen. Allerdings betrifft dies nur Parteien wie die MLPD, die als sozialistische Alternative kandidierte. Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel konnte selbstverständlich am 20. Mai Passanten, Einkaufsbummler und Kaffeebesucher auf dem gesamten Stuttgarter Schloßplatz und der halben Königsstraße beschallen.

Amtsrichter Dr. Stolle erklärte nun die Beschränkung der Lautsprechereinsätze - wie schon andere Gerichte auch - für rechtswidrig und sprach Richard Heberle in diesem Punkt frei. Ein wichtiger Erfolg auch über diesen konkreten Anlass hinaus. Allerdings verurteilte er ihn wegen "Verstoß gegen Brandschutzbestimmungen" vor dem Daimler-Tor zu einer Strafe von 600 Euro, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist. Peinlich allerdings, dass sich die Feuerwehrzufahrt ganz woanders befindet. Vor den 30 Besuchern, die Richard Heberle den Rücken stärkten, erklärte sein Rechtsanwalt Frank Jasenski, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Auf der Montagsdemonstration am gleichen Tag wurde begonnen, die Solidarität mit Richard Heberle und der MLPD zu verbreite(r)n.