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Heute abend in Berlin Protestkundgebung gegen Verhaftung türkischer Genossen

Heute abend in Berlin Protestkundgebung gegen Verhaftung türkischer Genossen
Foto: Screenshot von der ATIK-Homepage

17.04.15 - Am 15. April wurden in einer koordinierten Aktion in Deutschland, Österreich und der Schweiz 10 Mitglieder von ATIK und Yeni Kadin (Neue Frau) festgenommen, davon sieben in Deutschland (siehe rf-news-Bericht "Polizeiterror und Festnahmen von Mitgliedern der ATİK!").

Mit SEK und GSG9-Überfallkommandos stürmten die "Staatsschützer" die Wohnungen der Genossinnen und Genossen in NRW, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg. Die Verhafteten wurden nach Karlsruhe verbracht, um sie dort der Generalbundesanwaltschaft vorzuführen und zu inhaftieren.

In einer Pressemitteilung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA), die mehrere Medien zur Grundlage ihrer Berichterstattung machten, wird den ATIK-Mitgliedern zur Last gelegt, "sich als Mitglieder - der Beschuldigte Müslüm E. als Rädelsführer - an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten" (TKP/ML) beteiligt zu haben".

Als Grundlage für die Polizeiübergriffe und die Verhaftungen halten die reaktionären Paragraphen § 129b und § 129a Strafgesetzbuch her, wonach die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung strafbar sei. Abgesehen davon, dass diese Paragraphen von Revolutionären und Demokraten grundsätzlich abgelehnt werden, ist die TKP/ML in Deutschland nicht verboten und steht noch nicht einmal auf der reaktionären Terror-Liste der EU.

Die Bundesanwaltschaft wirft den Inhaftierten ferner vor, sich wie die TKP/ML zum Ziel gesetzt zu haben "den türkischen Staat mittels eines 'bewaffneten Kampfes' zu beseitigen und durch ein kommunistisches Regime unter ihrer Kontrolle zu ersetzen", mit der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zusammenzuarbeiten und Geld für ihre Aktivitäten in der Türkei zu sammeln.

Das bedeutet jedoch nichts anderes, als die Beteiligung am internationalen proletarischen Klassenkampf - die TKP/ML kämpft unter anderem für die demokratischen Strukturen in Rojava und gegen den IS - unter einen generellen strafbewehrten "Terrorismusverdacht" zu stellen. In die gleiche Richtung geht, dass die Bundesanwaltschaft ein Verfahren gegen die ICOR-Organisation MLKP prüfen will.

Die MLPD erklärt sich solidarisch mit der ATIK und ihren inhaftierten Mitgliedern und fordert

  • Sofortige Freilassung von Müslüm E., Dilay Banu B., Erhan A., Haydar B., Musa D., Sinan A. und Seyit Ali U.!
  • Streichung von §129a und §129b!
  • Weg mit dem PKK-Verbot in Deutschland!

Heute abend um 18 Uhr wird am Kottbusser Tor in Berlin eine Protestkundgebung gegen die Polizeiübergriffe, Razzien und Festnahmen der ATIK-Genossinnen und -Genossen stattfinden.