Wirtschaft

Bochum: Wichtiger Erfolg für Opelaner vor Gericht

Bochum: Wichtiger Erfolg für Opelaner vor Gericht

28.05.15 - "OFFENSIV - Initiative für eine kämpferische gewerkschaftliche Betriebsratsarbeit bei Opel und Neovia (Opel-Werk 3) in Bochum" hat aktuell folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

"Am gestrigen Mittwoch wurden vor dem Arbeitsgericht Bochum gleich mehrere Klagen eines Kollegen, vertreten von seiner Rechtshelferin des DGB, bezüglich der Bochumer Opel-Werkschließung verhandelt. Der Kollege hatte den angebotenen Aufhebungsvertrag nicht unterschrieben, weil er sich seinen Arbeitsplatz nicht abkaufen lässt, und wurde deshalb gekündigt.

Im Ergebnis hat die Richterin die Änderungskündigung des Kollegen für ungültig erklärt!

Ein wichtiger Erfolg aller Kollegen, die gegen die Werkschließung gekämpft und der versuchten Erpressung durch einen Aufhebungsvertrag Stand gehalten haben! Ein Erfolg aller, die sich nicht von der Propaganda kleinmachen ließen, 'man könne eh nichts machen', und es sei chancenlos gegen die Kündigung zu klagen! Herzlichen Glückwunsch dazu!

Im Kammertermin hatte die Richterin mündlich begründet, die Kündigung sei sozialwidrig, weil ein Wechsel an einen anderen Opel-Standort nicht mit Lohnverlusten verbunden sein dürfe. Dies beinhalteten jedoch die 'Angebote', die Opel in Verbindung mit der Änderungskündigung gemacht hatte: verlängerte Arbeitszeit in Eisenach und eine abzuschmelzende Einstellzulage in Rüsselsheim: 'Das ist in der Realität auf Dauer ein Lohnverlust', stellte die Richterin richtig fest. Auch wenn Opel sicherlich in Berufung gehen oder eine neue Kündigung aussprechen wird, ist dies ein wichtiger Teilerfolg. Zuvor hatte die Richterin zwei weitere Klagen des Kollegen auf Beschäftigung im Werk 3 abgewiesen. ..."

Die komplette Pressemitteilung kann hier gelesen werden!