Politik

Widerstand gegen Drei-Prozent-Sperrklausel in NRW erforderlich

Herten (Korrespondenz), 06.06.15: Offenbar sind sich CDU, SPD, Grüne und FDP in Nordrhein-Westfalen einig, eine Drei-Prozent-Hürde für Kommunalwahlen einzuführen. Erst 1999 war die bis dahin geltende Fünf-Prozent-Hürde vom Landesverfassungsgericht gekippt worden.

Die Landes-SPD will dieses Mal alles ganz wasserdicht machen, um mit dieser undemokratischen Maßnahme fortschrittliche, alternative, linke und revolutionäre Kräfte aus den Stadtparlamenten herauszuhalten. Waren doch Versuche dazu mehrfach an Gerichtsurteilen gescheitert. Bereits im Oktober letzten Jahres hatte sie ein Gutachten vorgestellt, an dem sich viele Kritiken entzündeten, unter anderem vom "Verein mehr Demokratie".

Auf der Homepage "www.wahlrecht.de" heißt es zu dem Gutachten: "Eines Nachweises der konkreten Gefährdung der Funktionsfähigkeit (der Kommunalparlamente) bedürfe es gar nicht, meint nun das Gutachten. Denn wenn man die Sperrklausel nicht einfach nur wie bisher ins Wahlgesetz schreibe, sondern direkt in die Landesverfassung, dann reiche bereits eine abstrakte Gefährdung."

Die SPD-Landtagsfraktion rechnet direkt mit Verfassungsklagen und hat daher vor, bereits Anfang nächsten Jahres das Gesetz im Landtag verabschieden zu lassen. Ein breiter, landesweiter Widerstand aller fortschrittlichen, linken, alternativen und überparteilichen Kräfte ist erforderlich, um dieses Vorhaben politisch zu Fall zu bringen.