Startseite
Sommercamps von REBELL und ROTFÜCHSE: Zuschüsse erkämpfen!
09.06.15 - Das Sommercamp des REBELL ist in dieser Art und mit seinem vielseitigen selbst organisierten Programm sicher einzigartig in Deutschland. Weit über hundert ehrenamtliche Helfer garantieren das. Deshalb ist auch der Teilnehmerbeitrag günstig im Vergleich zu anderen Camps. Trotzdem können ihn manche Kinder und Jugendliche wegen der fortschreitenden Armut in der BRD manchmal kaum bezahlen.
Sie können aber einen Zuschuss beim Jugendamt oder beim Job-Center beantragen. Dafür gibt es gesetzliche Grundlagen und viele andere Städte haben in den letzten Jahren bereits Zuschüsse zu Teilnehmerbeiträgen oder sogar ihre volle Übernahme bezahlt, so aus Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen.
Die geldgebenden Stellen waren vor allem Jugendämter/Stadtjugendpfleger, aber auch Job-Center (Bildung und Teilhabe) und öffentliche Stiftungen (wie "Familie in Not" des Landes Niedersachsen). Grundlage für solche Anträge ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), Sozialgesetzbuch VIII (alle im folgenden genannten Paragraphen beziehen sich darauf). In § 39 heißt es: "(3) Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse können insbesondere zur Erstausstattung einer Pflegestelle, bei wichtigen persönlichen Anlässen sowie für Urlaubs- und Ferienreisen des Kindes oder des Jugendlichen gewährt werden."