Betrieb und Gewerkschaft
Stillschweigetaktik der Fraport/APS vor dem Arbeitsgericht durchbrochen
Frankfurt/Main (Korrespondenz), 14.07.15: Die erste reguläre Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Frankfurt gegen die fristlose Kündigung eines APS/Fraport-Beschäftigten am Flughafen fand am 9. Juli statt. Vorgeworfen wurde ihm, verantwortlich für ein Flugblatt zu sein, das im Betrieb der APS auftauchte. Darin wird der Konzern wegen geringer Löhne für Befristete, wegen kurzfristiger Arbeitszeitverlängerung und zwangsweisem Ansparen von Überstunden ohne dise mit Zuschlägen auszuzahlen kritisiert.
Für APS ist der Inhalt "beleidigend", ohne im Geringsten nachweisen zu können, dass falsche Aussagen gemacht werden, wenn der Druck auf Überstunden, geringe Bezahlung und kurzfristige Arbeitszeitverlängerungen moniert werden. Schlechte Arbeitsleistung steht gar nicht zur Debatte, keine einzige Abmahnung gegen den Kläger liegt vor. Offensichtlich ist die Kündigung politisch motiviert. Zurecht rügte die Anwältin des Klägers, APS solle inhaltlich zum Flugblatt Stellung nehmen. Daraufhin beendete der Richter die Verhandlung kurzentschlossen. Ein neuer Termin wird festgesetzt.
Der Kollege bekommt wegen einer Sperre des Arbeitslosengeldes seit Monaten keinen Lohn mehr. Das Angebot des Konzerns, sich für eine Abfindung von 3.000 Euro zu vergleichen, lehnte der Kläger eindeutig ab, auch nach Nachfragen von Richter und APS-Anwalt. Ihm geht es um die Lage der Kolleginnen und Kollegen, die von den Mobbing- und Unterdrückungsmethoden betroffen sind. Ein Erfolg der ersten Verhandlung vor dem Arbeitsgericht war das Durchbrechen des APS-Konzepts, den Fall ohne öffentliches Aufsehen zu ersticken.