Politik
01.08.15 - Kirche diskriminiert lesbische Hortleiterin
Die lesbische Hortleiterin eines katholischen Kindergartens im bayerischen Holzkirchen darf in ihrem Job bleiben. Sie wollte eine eingetragene Partnerschaft eingehen und war deshalb seitens der katholischen Kirche mit Kündigung bedroht worden. Hintergrund des Verzichts auf die Kündigung ist eine Reform im kirchlichen Arbeitsrecht, die die deutschen Bischöfe beschlossen haben und die in den meisten Diözesen zum 1. August in Kraft trat.