Politik
Teilerfolge der MLPD vor dem Oberlandesgericht in Hamm
12.08.15 - Unter dieser Überschrift hat die MLPD folgende aktuelle Pressemitteilung veröffentlicht:
"Am heutigen Mittwoch fand die Berufungsverhandlung über die Klage der MLPD und ihres Vorsitzenden Stefan Engel gegen den Schöningh-Verlag und die Autoren des Buches 'Linksextrem – Deutschlands unterschätzte Gefahr' statt.
In der Verhandlung untersagte der Senat des Oberlandesgerichts in Hamm dem ehemaligen Referatsleiter des Inlandsgeheimdienstes, Rudolf van Hüllen, der zusammen mit Harald Bergsdorf in besagtem Buch diverse Lügen und Diffamierungen gegen die MLPD und Stefan Engel geäußert hatte, zwei weitere Behauptungen zu verbreiten.
Der Geheimdienstmann van Hüllen hatte in seinem Buch wahrheitswidrig behauptet, die MLPD überziehe neu gewonnene Mitglieder mit 'unangekündigten Kontrollbesuchen durch Funktionäre, um ihre Lebensverhältnisse auf Einflussmöglichkeiten des Klassenfeindes zu untersuchen und Lebensgefährten und Freunde entweder in die MLPD zu ziehen oder sozial zu isolieren'. Außerdem wurde ohne jeden Beleg behauptet, dass 'wer nach Jahren den Autismus der anachronistischen Ideologie und die Aussichtslosigkeit der selbsternannten Partei der Massen durchschaue', als 'ausgebrannte, leere Hülle abgestoßen' werde.
Zuvor hatte das Landgericht Essen schon verboten, die Lüge vom 'Personenkult' um Stefan Engel und von ständigen 'Säuberungswellen' in der MLPD zu verbreiten. Das Oberlandesgericht stellte fest, dass es für die anderen Diffamierungen und Lügen keine belegbaren Anhaltspunkte gibt. Damit kann man sich auch nicht, wie es das Landgericht tat, auf den 'Zeugen' Baursch, einen Spitzel, berufen.
Angesichts dieser Beweisnot verlegte sich das Oberlandesgericht darauf, die sonstigen Diffamierungen nicht mehr als Tatsachenbehauptungen, sondern als 'freie Meinungsäußerung' zu rechtfertigen, die in der gesellschaftlichen Diskussion geklärt werden könnten. Stefan Engel dazu kritisch: 'Hier geht es nicht um irgendwelche 'Meinungen' – es geht um staatlich organisierte Meinungsbildung und -manipulation. Zudem kann eine gesellschaftliche Diskussion über die MLPD nicht stattfinden, da über die MLPD in den bürgerlichen Massenmedien nicht gesprochen werden darf.'
Die Anwälte der MLPD, Peter Weispfenning und Frank Stierlin merkten an: 'Das Recht auf freie Meinungsäußerung soll den Bürger vor dem Staat schützen, nicht aber staatlich organisierte Diffamierung.'
Die MLPD wird weiter gegen die Diskriminierung und Stigmatisierung ihres Vorsitzenden und der Partei vorgehen."