International
MLPD fordert Freiheit für kurdische Revolutionäre
02.09.15 - Die MLPD protestiert gegen die brutale Verhaftung des kurdischen Revolutionärs Bedrettin K. am 26. August 2015 und das Gesinnungsurteil des Staatsschutzsenates des Oberlandesgerichtes Hamburg vom 28. August 2015 gegen den kurdischen Revolutionär Mehmet D. In der Pressemitteilung der MLPD heißt es weiter:
Beiden wird als angeblichen Funktionären der "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) die Unterstützung bzw. Mitgliedschaft in einer sogenannten "ausländischen 'terroristischen' Vereinigung" vorgeworfen. Mehmet wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt.
Bedrettin wird vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs nicht ein einziges Vergehen gegen Recht und Gesetz in Deutschland vorgeworfen – das einzige "Verbrechen" besteht in der Unterstützung des Befreiungskampfs des kurdischen Volkes.
Dagegen hat unlängst auch Heiner Geißler erklärt: "Wer sich in einem Land einsetzt für die Durchsetzung der Menschenrechte und der Demokratie, ist, wenn die Gewalt das letzte Mittel bleibt, kein Terrorist, sondern ein Freiheitskämpfer. Die Bundesrepublik sollte ein Zeichen setzen und die PKK rehabilitieren."
Die Begründung der Verfolgung der angeblichen PKK-Funktionäre kriminalisiert die ganze Solidarität mit dem kurdischen Befreiungskampf. Damit könnte jeder, der den kurdischen Befreiungskampf unterstützt, als Terrorist verfolgt werden.
Die MLPD fordert Freiheit für die kurdischen Revolutionäre Bedrettin K. und Mehmet D.!
- Weg mit dem PKK-Verbot!
- Weg mit den Anti-Terror-Gesetzen und § 129 b!
- Hoch die internationale Solidarität!
(Text der Pressemitteilung im pdf-Format)