International
Erneut Anklage nach § 129b StGB gegen Ahmet Çelik in Deutschland
22.12.15 - Dazu heißt es in einer Pressemitteilung von AZADÎ e.V., Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland:
"In Kurdistan führt das AKP-Regime von Staatschef Recep Tayyip Erdoǧan einen brutalen Krieg gegen die kurdische Bevölkerung in den Städten im Südosten der Türkei. ... Zu alledem schweigt die Bundesregierung, schweigt die EU. Sie haben sich auf die Seite des Krieges gestellt, weil das türkische Regime damit beauftragt wurde zu verhindern, dass fliehende Menschen von der Türkei nach Europa gelangen. ...
Vor diesem dramatischen Hintergrund hat die Bundesanwaltschaft nun Anklage gegen den kurdischen Aktivisten Ahmet Çelik beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf erhoben. Sie beschuldigt ihn der Mitgliedschaft in einer 'terroristischen Vereinigung im Ausland' (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB). ...
Seine Aufgaben hätten darin bestanden, die Durchführung von Veranstaltungen, Demonstrationen oder Kundgebungen angeordnet und organisiert, Arbeitsberichte angefordert, Kontakt zu seinen Kolleg*innen gepflegt und die Europaführung in Belgien über Aktivitäten in seinem Sektor informiert zu haben. Der 50-Jährige war außerdem mehrere Jahre lang Vorsitzender des Dachverbandes kurdischer Vereine in Deutschland, YEK-KOM (heute NAV-DEM). ...
Doch werden seine Aktivitäten, die anmuten wie normale Tätigkeiten eines Parteipolitikers, als 'terroristische Unterstützungshandlungen' diffamiert, weil Politik und Justiz die PKK seit 22 Jahren als 'kriminelle' oder 'terroristische' Organisation einstufen. ...
AZADÎ fordert die Einstellung aller § 129b-Verfahren, die Freilassung aller politischen kurdischen und türkischen Gefangenen und die Aufhebung des PKK-Betätigungsverbots."