Politik
Kasseler „Bratwurstprozess“ morgen beim Amtsgericht
29.10.15 - Morgen, am 30. Oktober, findet um 11.30 Uhr ein Strafprozess statt. Dem Anmelder und Versammlungsleiter des bundesweiten Wahlkampfauftaktes der MLPD am 17. August 2013, Wolf-Dieter Rochlitz, wird vorgeworfen, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben, weil er zugelassen hat, dass Bratwürste und andere Speisen auf dem Versammlungsplatz ausgegeben werden.
Die Stadt Kassel hatte die Ausgabe von Speisen und Getränken während der Veranstaltung verboten. Das war auch ein Affront gegen die vielen Wählerinitiativen aus ganz Deutschland, die bereits zu Hause ideenreich Stände mit Speisen und Getränke vorbereitet und mitgebracht hatten. Mit diesem lächerlichen Versuch, die Kundgebung zu behindern, ist die Stadt Kassel natürlich nicht durchgekommen.
Tatsächlich hat nicht die MLPD, sondern die Stadt gegen das Versammlungsrecht verstoßen. Wenige Tage später lichtete die Presse Aussenminister Steinmeier ab, wie er genüsslich beim Wahlkampf der SPD am dortigen Grillstand eine Bratwurst verzehrte. Sicherlich wird der Prozess auch eine Lehrstunde sein, wie in dem Fall der Gleichheitsgrundsatz vor dem Recht ausgelegt wird. Wir sind gespannt, welche Gefährdung der öffentlichen Ordnung die Anklage im Verzehr von Thüringer Bratwürsten bei einer Großveranstaltung der MLPD erblickt haben will. Über 2.000 Zeugen eines offensiven und eindrucksvollen Wahlkampfauftakts vor dem Kasseler Rathaus ist dieser Tag heute noch in lebendiger Erinnerung. Die MLPD weist natürlich die Klage ohne wenn und aber zurück.
In diesem Sinne ruft auch der Kreisverband der MLPD Kassel morgen zu einer Kundgebung, um 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9 auf.