Politik
07.11.15 - Geschäftsmäßige Sterbehilfe wird verboten
Der Bundestag hat gestern ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe beschlossen. So dürfen Vereine oder Einzelpersonen keine Beihilfe zur Selbsttötung als Dienstleistung anbieten. Bei Zuwiderhandlung können bis zu drei Jahre Haft verhängt werden. Kritiker des neuen Gesetzes befürchten, dass zukünftig auch Ärzte, die mehr als einmal Sterbehilfe leisten, von angedrohten Strafen betroffen sein könnten, weil die "Geschäftsmäßigkeit" der Sterbehilfe nicht an Geldzahlungen gebunden ist.