Wirtschaft

Automobilkonzern Daimler erreicht Skandal-Urteil gegen Flugblattverteiler

Automobilkonzern  Daimler erreicht Skandal-Urteil gegen Flugblattverteiler
Wegen Flugblattverteilens vor Daimler hat das Amtsgericht Tiergarten (im Bild) eine Verwarnung wegen Hausfriedensbruchs mit zweijähriger Bewährungsfrist ausgesprochen. (foto: A. Savin/CC BY-SA 3.0)

16.12.15 - Zu einem skandalösen Urteil von Klassenjustiz hat der Solidaritätskreis zu Daimler-Strafverfahren aus Berlin die folgende Presseerklärung herausgegeben:

„Wegen Flugblattverteilens bei Daimler wurde Barbara R. am 7. Dezember 2015 wegen Hausfriedensbruch verwarnt. Das Amtsgericht Tiergarten legte zudem eine zweijährige Bewährungsfrist fest.

Im Oktober 2014 wurden auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz des Automobilkonzerns in Berlin Marienfelde Flugblätter einer Aktionseinheit verteilt, in denen zum weltweiten Antifracking-Tag und einem europaweiten Aktionstag gegen TTIP und CETA aufgerufen wurde. Die Geschäftsleitung von Daimler rief die Polizei. Die Berliner Amtsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe von 450 Euro pro Verteiler.

Ein in Neukölln gegründeter Solidaritätskreis verteidigt die beiden Flugblattverteiler und wehrt sich gegen 'eine Kriminalisierung des Flugblattverteilens an Industriearbeiter'.

Zunächst bot die Richterin die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße von 200 Euro an. Der Strafbefehl lautete auf 15 Tagessätze a 30 Euro. Die Staatsanwältin betonte: 'Damit haben sie keine Vorstrafe.' Das lehnten die Verteilerin und ihr Rechtsanwalt ab, da der Parkplatz jederzeit öffentlich zugänglich ist. ..."

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