Politik
Beate Zschäpe – kein ahnungsloses Opferlamm!
Stuttgart (Korrespondenz), 14.12.15: Würde man den Äußerungen in der Erklärung ihres Strafverteidigers Mathias Grasel am 9. Dezember vor dem Münchner Oberlandesgericht glauben, hat Beate Zschäpe immer erst nach den Morden von Uwe Mundlos und Uwe Bönhardt davon erfahren. Und sie hätte sie immer wieder gebeten, doch endlich Schluss zu machen mit ihrem mörderischen Treiben. Und überhaupt seien die Taten nur von den beiden ausgeführt worden. Sie selbst sei dabei letztlich nur ein Opfer ihrer eigenen schweren Kindheit. Und zum Schluss räumte sie lediglich eine eigene moralische Schuld ein, für die sie sich dann bei den Opfern entschuldigte.
Ein Aufschrei des Entsetzens folgte anschließend in den bürgerlichen Massenmedien. Allerdings drang dieser nur selten zum Kern vor. Mit ihrer Erklärung bedient Beate Zschäpe die Bundesanwaltschaft und bis zu 500 Unterstützer des NSU gleichermaßen: Einerseits liefert sie den Bundesanwälten Bestätigungen für ihre "Zweitäter-Theorie", zum anderen bleiben so faschistische Netzwerke und gewalttätige, faschistische V-Leute im Dunkeln. Und mit der "Zweitäter-Theorie" kann Beate Zschäpe auch nicht nach Paragraph 129 Strafgesetzbuch wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ verurteilt werden. Denn diese muss nach laufender Rechtsprechung aus mindestens drei Personen bestehen, die die gleichen terroristischen Ziele verfolgen. Sollte das Oberlandesgericht München dieser Erklärung je glauben, könnte Beate Zschäpe nicht länger als Mörderin verurteilt werden. Das wäre ein Skandal sondersgleichen!
Nötig sind die vollständige Aufklärung der Verbrechen des NSU und seiner zahlreichen Helfer und eine harte Bestrafung von Beate Zschäpe.