Jugend

Hartz-IV-Diskriminierung von Alleinerziehenden und EU-Migranten

Hartz-IV-Diskriminierung von Alleinerziehenden und EU-Migranten
Andrea Nahles (foto: Claus Ableiter/CC BY-SA 3.0)

29.04.16 - Der von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vorgelegte "Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des SGB II" (Hartz IV) stößt auf wachsende Kritik. Angeblich aus Gründen der "Rechtsvereinfachung" will sie zukünftig Alleinerziehenden Geld streichen, wenn ihre Kinder tageweise beim anderen Elternteil sind. Alleinerziehende, die ALG II beziehen, bekommen dann für jeden Tag, den das Kind beim anderen Elternteil verbringt, das Sozialgeld für das Kind gestrichen. Das sind neun Euro für Sechs- bis 14-Jährige und 10,20 Euro für 14- bis 18-Jährige. Diesen Betrag kann dann der andere Elternteil für sich reklamieren, wird ihn aber natürlich nicht bekommen, wenn er nicht bezugsberechtigt ist. Nötig für diese vorgezeichnete Ablehnung ist dann auch noch ein formales Antragsverfahren.

Dieser Vorschlag aus Nahles' Behörde ignoriert völlig die weiterlaufenden Fixkosten, treibt Alleinerziehende und ihre Kinder weiter in die Armut und erschwert die eh schon komplizierte Situation für Regelung der Besuche beim anderen Elternteil. 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Etwa 40 Prozent der Alleinerziehenden sind auf Hartz IV angewiesen. 2,2 Millionen Kinder leben in Deutschland in einem Haushalt mit nur einem Elternteil. Von den insgesamt 1,9 Millionen Kindern in Deutschland, die in einer Hartz-IV-Familie leben, wächst jedes zweite mit nur einem Elternteil auf.

Aber der Gesetzentwurf enthält noch weitere Verschlechterungen. So sollen der Freibetrag für Dazuverdienste von ALG-II-Aufstockern gekürzt, hohe Heizkosten nicht mehr erstattet und die Sanktionsmöglichkeiten verschärft werden (siehe "rf-news"-Bericht).

Außerdem will Nahles Migranten aus anderen EU-Staaten den Anspruch auf Sozialleistungen drastisch einschränken. Erst wer fünf Jahre in Deutschland gelebt hat, soll Sozialleistungen beziehen können. Zuvor werden sie laut Gesetzentwurf grundsätzlich von Hartz IV und Sozialhilfe ausgeschlossen, wenn sie nicht durch vorherige Arbeit Anspruch darauf erworben haben. Damit werden alle Migranten aus EU-Ländern unter den Generalverdacht des angeblichen "Sozialmissbrauchs" gestellt. So sieht die von der EU groß verkündete "Arbeitnehmer-Freizügigkeit" in der Praxis aus. Mit dieser Diskriminierung wird versucht, die Spaltung zwischen einheimischen Werktätigen und neuen Migranten zu vertiefen.

Diese "Hartz-IV-Reform" der Bundesregierung zeigt, was vom Nimbus der SPD als "sozialem Gewissen" innerhalb der Großen Koalition zu halten ist. Sie treibt damit die Verarmung eines Teils der Hartz-IV-Betroffenen und den Zwang, jede erdenkliche Arbeit anzunehmen, noch weiter voran. Breiter Protest ist angesagt - am besten jeden Montag auf den Montagsdemonstrationen gegen die Hartz-Gesetze. Auch am 1. Mai ist dazu die richtige Gelegenheit.

Hier geht es zum Mai-Aufruf der MLPD!