Wirtschaft
26.05.16 - NGG kritisiert Mindestlohn-Urteil
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Anrechnung von Sonderzahlungen auf den erbärmlich niedrigen Mindestlohn fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) eine spürbare Aufstockung der Lohnuntergrenze. Mit der Entscheidung der Erfurter Richter sei eine Umgehungsstrategie der Lohnuntergrenze höchstrichterlich gebilligt worden. Das Bundesarbeitsgericht hatte am Mittwoch entschieden, dass Firmen Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld auf den Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro pro Stunde anrechnen können.