Betrieb und Gewerkschaft

Frankfurt am Main: Arbeitsgericht rechtfertigt Kündigung

Frankfurt am Main: Arbeitsgericht rechtfertigt Kündigung
Protest der Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellten am Frankfurter Flughafen 2012 (foto: Musikpirat/CC BY-SA 3.0)

07.07.16 - Anlässlich des Urteils gegen den Frankfurter Flughafenmitarbeiter Erdogan Sedef vor einiger Zeit hat der Solidaritätskreises „Erdogan Sedef“ folgende Erklärung veröffentlicht: „Die Klage Erdogan Sedefs auf Wiedereinstellung wurde vom Frankfurter Arbeitsgericht abgelehnt. Der Richter Köttinger stellt sich offen auf die Seite der „Airport Personal Service“ (APS), einer Tochter der Fraport AG. (Frankfurter Flughafenbetreiber, Anm. D. Red.) Während es auf der ersten Verhandlung vor dem Arbeitsgericht gelang, die Hintergründe der fristlosen Kündigung des Kollegen zur Sprache zu bringen und die Stillschweigetaktik zu durchbrechen, gab das Gericht bei der zweiten Verhandlung der APS recht. Die fristlose Kündigung wäre gerechtfertigt, da Erdogan Sedef die 'betriebliche Verbundenheit der Mitarbeiter beeinträchtigt und den Betriebsfrieden' gestört hat.

Dem Kläger wird vorgeworfen, er hätte 'herabwürdigend und beleidigend das Unternehmen angegriffen', was die fristlose Kündigung rechtfertigt. ... Auf der Betriebsversammlung und im Flugblatt wurden gar keine Einzelperson angegriffen, sondern im Mittelpunkt standen Praktiken der Geschäftsleitung. ...

Das wird nicht hingenommen! Erdogan Sedef hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Jetzt wird der Solidaritätskreis ihm erst recht vor dem Landesarbeitsgericht den Rücken stärken und den Termin rechtzeitig bekanntgeben. Das Urteil muss Ansporn für alle Unterstützer sein, die skandalösen Zustände bei der APS am Frankfurter Flughafen breit bekannt zu machen und gegen die Unterdrückung grundsätzlicher Kritik vorzugehen."

Kontakt zum Solidaritätskreis "Erdogan Sedef" kann unter soli2015sedef@gmail.com aufgenommen werden.