Politik

Bundesarbeitsgericht verurteilt Gewerkschaft der Flugsicherung zu Schadensersatz

Bundesarbeitsgericht verurteilt Gewerkschaft der Flugsicherung zu Schadensersatz
(grafik: GdF)

28.07.16 - Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 26. Juli muss die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) dem Betreiber des Frankfurter Flughafens – der Fraport AG – Schadensersatz zahlen. Die Höhe soll das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen festlegen. Fraport fordert 5,2 Millionen Euro. Begründung: Verstoß gegen die sogenannte Friedenspflicht!

Ausgangspunkt war ein Streik der GdF im Februar 2012 zur Durchsetzung eines Schlichterspruchs zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen (siehe rf-news). Weil der Schlichterspruch aber nicht nur gekündigte Bestandteile des Tarifvertrags enthielt, sondern auch ungekündigte, war der Streik nach Ansicht des BAG rechtswidrig.

Die sogenannte Friedenspflicht verbietet den Gewerkschaften Kampfmaßnahmen während der Laufzeit eines Tarifvertrages. Sie bedeutet eine Beschränkung gewerkschaftlicher Rechte und ist Ausdruck des weitgehend eingeschränkten Streikrechts in Deutschland. Während den Gewerkschaften während der Laufzeit eines Tarifvertrages die Hände gebunden sind, haben die Unternehmen außerhalb der Regelungen des Tarifvertrages freie Hand, ihre Interessen gegenüber den Beschäftigten durchzusetzen. Ein Grund mehr, sich für die Forderung nach einem vollständigen und allseitigen gesetzlichen Streikrecht stark zu machen.