International
Kurdischer Aktivist Mustafa Celik verurteilt
Hannover (Korrespondenz), 02.09.16: Am 30. August 2016 wurde der kurdische Freiheitskämpfer und Aktivist Mustafa Celik vom Oberlandesgericht Celle zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Er soll auch noch die Kosten des Verfahrens tragen! Sein Vergehen: Der selbstlose Einsatz für die Unterstützung des kurdischen Befreiungskampfes und seine unbeugsame Haltung auch vor den Schranken der bürgerlichen Klassenjustiz.
Grundlage dieses Skandal-Urteils sind die § 129a und b, nach denen die Mitgliedschaft oder Unterstützung "ausländischer terroristischer Vereinigungen" strafbar ist. Diese Paragraphen ermöglichen es, jegliche Tätigkeit zur Unterstützung eines Befreiungskampfes als kriminell oder - wie bei Mustafa - sogar "schwerstkriminell" zu bezeichnen und mit Strafen zu belegen.
Während türkische Panzer auf syrisches Staatsgebiet vordringen und das befreite Rojava bedrohen, stellt der vorsitzende Richter Rosenow fest, die Türkei unter Ministerpräsident Erdogan sei weder eine Besatzungsmacht noch gebe es eine rassistische Herrschaft. Doch, selbst wenn dies so wäre, so der Richter, sei der Widerstand der PKK kriminell. Denn: ihre Aktivitäten und Zielsetzungen seien aus Prinzip auf "Mord und Totschlag" angelegt und deshalb würde jegliche Unterstützung der PKK diese Ziele fördern.
Man glaubt es kaum: selbst Aktivitäten, die "an sich" legal seien, wie die Wahlkampfunterstützung für das linke fortschrittliche Wahlbündnis HDP oder Spendensammlungen würden durch den Zusammenhang zur PKK illegal. Auf diese Weise war es nicht nötig, Mustafa vorzuwerfen, Straftaten persönlich begangen zu haben – geschweige denn Beweise dafür zu erbringen.
Dass dieser "Überzeugungstäter" (O-Ton des Gerichts) sich aktiv für die Organisierung der Unterstützung der kurdischen Befreiungsbewegung einsetzte, brauchte ihm nicht nachgewiesen werden. Dazu hatte er sich in seinem Schlusswort stolz und mit erhobenem Haupt am vorletzten Prozesstag bereits selbst bekannt. Pseudo-Beweise aus zahllosen Telefonmitschnitten, gespeicherten SMS und persönlichen Observationsmaßnahmen waren dazu nicht nötig.
Allerdings gaben sie Aufschluss darüber, mit welch systematischen Aufwand Revolutionäre über Jahre hinweg ausgespäht werden. Noch im Gerichtssaal quittierten die knapp 40 Besucher das Urteil lautstark mit kurdisch und deutsch gerufenen Solidaritätsbekundungen. Eine kurze spontane Demonstration in die Celler Innenstadt schloss sich dann noch an.