Umwelt

Verwaltungsgericht Köln behauptet: Nicht betroffen - kein Klagerecht!

Köln/Leverkusen (Korrespondenz), 29.01.16: Einigermaßen erstaunt, schockiert und verblüfft verließen die Besucherinnen und Besucher den Sitzungssaal des Verwaltungsgerichts in Köln nach der öffentlichen Verhandlung von Gottfried Schweitzer gegen das Land Nordrhein-Westfalen. Beigeladen war auch Cowestro, ehemals Bayer Material Science.

Der Kläger hatte den sofortigen Stopp der CO-Pipeline von Dormagen nach Leverkusen-Wiesdorf beantragt. Dass die CO-Pipeline eine Gefahrenquelle ist, steht außer Frage. Das CO-Gas wird durch ein Rohr geschickt, das 1967 für einen harmlosen Stoff genehmigt worden war. Es kann den technischen Anforderungen für die Beschickung mit CO-Gas gar nicht genügen. Trotzdem erhielt Bayer 2002 die Genehmigung, das hochgiftige Kohlenmonoxid hier durchzuleiten. Nachdem Gottfried Schweitzer in einem ersten Beitrag die Gefahren durch die CO-Pipeline darstellte, hatten die Vertreter der Gegenseite Gelegenheit zu sprechen und - sie sagten erst mal nichts.

Es folgten die Ausführungen des Richters, die die Besucher doch einigermaßen erstaunten und auch mit Wut im Bauch zurück ließen: Gottfried Schweitzer hat kein Recht, gegen die Pipeline zu klagen, weil er nicht in der Todeszone wohnt, sondern 4 bis 4,5 km davon entfernt – ein Hammer. Die Klage wurde abgewiesen. Die Todeszone wird rechts und links von der Pipeline mit 400 bis 600 m je nach Wetterlage berechnet. Vertreter des Vereins Coordination gegen Bayer-Gefahren e.V., der Umweltgewerkschaft und des BUND waren sich einig: der Kampf gegen die CO-Pipeline geht weiter.