Sozialismus
Anwälte von Latife fordern Einstellung des Verfahrens
06.02.16 - Die Rechtsanwälte von Latife Cenan-Adigüzel, die aktuell wegen angeblicher Mitgliedschaft in der Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) vor Gericht steht (siehe „rf-news“), haben folgende Pressemitteilung zum Prozess veröffentlicht:
„Anlässlich des inzwischen 23. Verhandlungstags im Verfahren gegen unsere Mandantin Latife Cenan-Adigüzel vor dem 5. Senat (dem so genannten Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Düsseldorf möchten wir uns als ihre Anwälte mit einer Erklärung an die Öffentlichkeit wenden.
Am Donnerstag, den 28. Januar 2016, haben wir die Einstellung, bzw. eine Aussetzung des laufenden Verfahrens gegen Latife Cenan-Adigüzel gefordert. ...
In sieben Monaten Prozessdauer konnte die Generalstaatsanwaltschaft bislang keinen Beleg für die durch sie behauptete Mitgliedschaft unserer Mandantin in der DHKP-C erbringen. Dies, obwohl unserer Mandantin eine beinahe lückenlose Überwachung im Zuge der Ermittlungen zuteil wurde. ...
Das Verfahren gegen Latife Cenan-Adigüzel ist nur deshalb möglich, weil durch das Bundesministerium für Justiz (BMJ) eine entsprechende Ermächtigung erteilt wurde. ...
Wir halten die vorliegende Ermächtigung für nichtig. Das Bundesministerium für Justiz ist einseitig den Ausführungen des türkischen Staates und der Bundesanwaltschaft gefolgt, als es seinerzeit die Ermächtigung erteilte. Menschenrechtliche und völkerrechtliche Aspekte blieben unberücksichtigt. Nach unserer Ansicht ist das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. ..."
Die komplette Pressemitteilung kann hier gelesen werden!