International
Schluss mit der Kriminalisierung von kurdischen Aktivisten und Organisationen!
04.03.17 - In einer Pressemitteilung berichtet der Vorstand von DIDF (Föderation demokratischer Arbeitervereine), dass das Bundesverwaltungsgericht dem Co-Vorsitzenden des "Demokratischen Gesellschaftszentrums der KurdInnen in Deutschland e.V. – NAV-DEM", Bahattin Dogan, das Recht auf freie Bewegung entzogen und seinen Aufenthaltsstatus aberkannt hat. Weiter heißt es in der Pressemitteilung:
"Die Begründung des Gerichts sind die politischen Aktivitäten, die Dogan im Rahmen seines Amtes als Co-Vorsitzender der kurdischen Dachorganisation NAV-DEM ausübt. Wir verurteilen die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung und des Dachverbandes ihrer Organisationen in Deutschland und fordern die deutschen Behörden und das Verwaltungsgericht auf, das Urteil wieder rückgängig zu machen.
Seit 2009 hat Dogan einen unbefristeten Aufenthaltstitel in Deutschland, der ihm nun entzogen wurde und er darf seine Heimatstadt Mannheim nicht mehr verlassen. Somit kann er sein Amt des Vorsitzenden eines legalen und eingetragenen Vereins in Deutschland nicht wahrnehmen und ist in seiner persönlichen Freiheit eingeschränkt. Dogan hat keinerlei illegale Veranstaltungen organisiert oder besucht und sein Verein bewegt sich im Rahmen des geltenden deutschen Rechts. Dem Verein wird PKK-nähe vorgeworfen.
Daher verurteilen wir dieses Gerichtsurteil als eine willkürliche Entscheidung, die kurdische Bewegung zu kriminalisieren. ... Statt Kriminalisierung und Verbot wären das Aufheben des PKK-Verbots und die Anerkennung der kurdischen Bewegung als Teil des Lösungsprozesses hierbei die erste Schritte in die richtige Richtung!"