Streikrecht

Bremen: "Gericht macht sich zum Komplizen von Daimler"

Bremen: "Gericht macht sich zum Komplizen von Daimler"
Solidarität mit den mutigen Bremer Daimler-Arbeitern (rf-foto)

Bremen (Korrespondenz), 11.03.17: Im Dezember 2014 streikte die Nachtschicht bei Daimler Bremen - etwa 1000 Kollegen - selbstständig  gegen Fremdvergabe und Ausdehnung der Samstagsarbeit. Daraufhin bekamen 761 Kollegen eine Abmahnung nach Hause geschickt. Im ersten Prozess forderten die Kollegen nicht nur die Rücknahme der Abmahnungen, sondern auch die Feststellung, dass Abmahnungen auch in künftigen, ähnlich gelagerten Fällen, nicht zulässig sind.

Es geht also ums Streikrecht. Dabei besteht eine erhebliche Diskrepanz zwischen dem deutschen Recht einerseits und der europäischen Sozialcharta und der Charta für Menschenrechte andererseits. Nach deutschem Recht sind Streiks nur in ganz eng begrenztem Rahmen gestattet: Wenn es sich um Tariffragen handelt, wenn eine Gewerkschaft dazu aufruft nach einer Urabstimmung und wenn die sogenannte Friedenspflicht erloschen ist. Die Europäische Sozialcharta enthält das "Recht auf kollektive Maßnahmen einschließlich des Streikrechts" (Artikel 6, Absatz 4).

In erster Instanz wurden die Klagen zurückgewiesen. Die Richterin weigerte sich, darüber zu befinden, ob das deutsche Recht in Widerspruch zum europäischen stehe oder nicht. Am vergangenen Donnerstag fand nun vor dem Landesarbeitsgericht Bremen die Berufungsverhandlung statt. Das Gericht entschied, aus formalen Gründen die Berufung zurückzuweisen. Zum einen, weil noch vor der Berufung die Abmahnungen aus den Personalakten entfernt worden seien (siehe auch rf-news-Artikel vom 1. April 2016) und somit die Sache "erledigt" sei. Zum anderen, weil die Feststellungsklage, in ähnlichen Fällen auch ohne Aufruf einer Gewerkschaft streiken zu dürfen, einer Rechtsverodnung gleich käme. Klägeranwalt Benedikt Hopmann erklärte dazu: "Bislang haben sich die Gerichte zum Komplizen der Strategie von Daimler gemacht."

Der Kampf gegen die Fremdvergaben und damit gegen die Vernichtung von Arbeitsplätzen bei Daimler wird weitergehen. Immer mehr Bereiche, wie etwa die Logistik und die Instandhaltung, werden an andere Firmen vergeben, die auf oder neben dem Werksgelände zu Niedriglöhnen Arbeiten machen lassen, die früher Daimlerarbeiter machten. Der Kampf um jeden Arbeitsplatz wird mit aller Härte geführt werden müssen – und dabei geht es auch um das vollständige und allseitige gesetzliche Streikrecht.