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Verteidiger im §129b-Prozess stellen Strafanzeige wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit

Verteidiger im §129b-Prozess stellen Strafanzeige wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit
Aktivisten der TKP/ML auf der LLL-Demonstration in Berlin

08.04.17 - Als vor kurzem durch die Presse ging, dass der türkische Geheimdienst MIT deutsche Geheimdienste um Amtshilfe bei der Ausspähung tatsächlicher oder vermeintlicher Anhänger der GÜLEN-Bewegung gebeten habe, erklärten bürgerliche Politiker/-innen vollmundig, dass das natürlich absolut nicht in Frage käme (rf-news berichtete am 31. März 2017). Hat man von den gleichen Politikern je einen Protest gegen die Überwachung türkischer und kurdischer Linker und Revolutionäre gehört?

Die Verteidiger/-innen im TKP/ML-Prozess haben beim Generalbundesanwalt "Strafanzeige wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit türkischer Sicherheitsbehörden in Deutschland" gestellt. In ihrer Pressemitteilung dazu heißt es:

"Bereits am Hauptverhandlungstag vom 23. Januar 2017 hat die Verteidigung der Einführung eines Dokumentes einer türkischen Polizeibehörde, das offensichtlich u.a. auf geheimdienstlichen Informationen, die mutmaßlich durch den türkischen Geheimdienst (MIT) in Deutschland gewonnen worden sind, widersprochen. Es finden sich in dem Dokument u.a. Angaben zu der Anzahl der mutmaßlichen Mitglieder der TKP/ML und ihrer Sympathisanten in Deutschland. Ferner sind in dem Dokument Adressen von Vereinen in Deutschland aufgeführt, teilweise ergänzt durch die Namen von Vorstandsmitgliedern, deren Geburtsdatum und deren Wohnort sowie die Adressen, an denen die Vereine ihren Sitz haben sollen. ..."

Die Pressemitteilung in voller Länge im Blog der Anwältinnen und Anwälte