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Vor zwei Jahren verhaftet: Freiheit für die zehn ATIK-Gefangenen – sofort!
15.04.17 - Vor genau zwei Jahren startete die deutsche Justiz mit Hilfe von Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ den größten Kommunistenprozess seit dem Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) 1956: Sie ließ elf Mitglieder der Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa (ATIK) wegen angeblicher Mitgliedschaft in der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML) verhaften. Sechs von ihnen wurden in der BRD und fünf in Österreich, der Schweiz, Frankreich und Griechenland verhaftet. Bereitwilligst lieferten diese Länder die Verhafteten an die BRD aus – bis auf Griechenland, das einen wieder frei ließ.
Über ein Jahr saßen die zehn in Untersuchungshaft – erst am 16. Juni 2016 begann die Hauptverhandlung, die im September 2017 nach noch weiteren 23 Verhandlungstagen abgeschlossen werden soll. Die TKP/ML ist weder in der BRD noch in einem anderen Land – außer der Türkei! - verboten. Die Angeklagten haben auch hier in der BRD kein Verbrechen begangen. Sie stehen vor dem Richter, weil sie Revolutionäre sind und für diese Überzeugung einstehen!
Der Terrorismus-Vorwurf rechtfertigte nach Meinung des Gerichts auch die Isolationshaft aller Angeklagten: 23 Stunden am Tag sind sie in Einzelhaft, was nach einhelliger Meinung aller Menschenrechtsorganisationen als Folter anzusehen ist. Mit Familie und Verteidigern können sie nur durch gläserne Trennscheiben sprechen. Auch sonst geht man nicht zimperlich mit ihnen um. So wurde Mehmet Yesilcali 24 Stunden lang unbekleidet in eine Überwachungszelle gesteckt; als er sich gegen das Ausziehen wehrte, wurde er dazu mit Fausthieben gezwungen.
In dem bisherigen Verfahren wimmelt es von Skandalen. (rf-news berichtete mehrfach) So wurde z.B. Verteidigerpost zur „billigeren“ Übersetzung in die Türkei geschickt; die Fakten für die Anklage sind so dürftig, dass die Bundesanwaltschaft darauf angewiesen ist, unüberprüfbare geheimdienstliche Informationen aus der Türkei in Anspruch zu nehmen. Sie wurden offiziell im Rahmen der „internationalen Rechtshilfe“ in das Verfahren eingeführt.
Einer der Verteidiger der angeklagten ATIK-Mitglieder, Frank Jasenski, erklärte dazu: „Die Verteidigung hat nachgewiesen, dass mehrere der an diesen 'Auskünften' beteiligten türkischen Polizisten und Staatsanwälte inzwischen selbst unter dem Vorwurf des 'Terrorismus' und der 'Fälschung von Beweismitteln' in Haft sitzen. All dies hat aber bisher weder die Bundesanwaltschaft noch das Gericht veranlasst, das Verfahren wegen offenkundig eklatanter rechtsstaatlicher Mängel einzustellen und die Angeklagten sofort freizulassen.“
Zur Rolle der Bundesregierung erklärt Jasenski weiter: „... Das Bundesjustizministerium unter Führung des SPD-Ministers Heiko Maas hat es in diesen Tagen ausdrücklich abgelehnt, die so genannte 'Verfolgungsermächtigung' gegen die TKP/ML – eine politische Entscheidung auf höchster Regierungsebene, die Voraussetzung für eine Strafverfolgung in der BRD ist, zurückzunehmen. Die gleiche Entscheidung übrigens wie auch vor wenigen Wochen bezüglich der PKK. Das zeigt, was von der seitens der Bundesregierung öffentlich gerne zur Schau getragenen 'Kritik' an Recep Tayyip Erdogan zu halten ist. Die Bundesregierung beteiligt sich aktiv an der Unterdrückung und Kriminalisierung des Widerstands gegen das Erdogan-Regime. Es greift daher auch zu kurz, ihre Rolle lediglich als Erfüllungsgehilfen des 'langen Arms Erdogans in der BRD' zu sehen. Die ausdrückliche Ermächtigung an die Justiz zur Strafverfolgung revolutionärer Organisationen wie der TKP/ML ist durchaus Ausdruck eines eigenen Interesses der Bundesregierung an der Unterdrückung revolutionärer Organisationen und der Ausweitung und Verfeinerung des dazu vorbereiteten juristischen Instrumentariums von Gesetzen und Gerichten.“
Umso wichtiger ist es, dass fortschrittliche, demokratische Kräfte die zehn Angeklagten unterstützen. Die aktivsten Unterstützer sind ihre Freundinnen, Freunde, Familien sowie Genossinnen und Genossen, die unermüdlich zu jedem Prozesstermin reisen. Weitere sehr aktive Supporter sind die Trägerorganisationen der Internationalistischen Liste/MLPD. Sie haben als Akt der Solidarität die beiden Angeklagten Erhan Aktürk und Deniz Pektas zu Kandidaten der Internationalistischen Liste/MLPD gemacht. Skandalös ist auch hier die Reaktion der Herrschenden in Deutschland: Anstatt sich für seine sofortige Freilassung einzusetzen sorgte der Duisburger Oberbürgermeister Sören Link dafür, dass Erhan Aktürk die Möglichkeit zur Kandidatur genommen wird. Er habe seinen Lebensmittelpunkt nicht mehr in Duisburg, war die Begründung dafür. Erhan Aktürk hat Duisburg aber nicht freiwillig verlassen sondern wurde ins Gefängnis gesteckt! So wird mit seiner durch nichts zu rechtfertigenden Inhaftierung auch noch sein Ausschluss von der Wahl begründet! Das ist nicht hinzunehmen: Die Internationalistische Liste/MLPD fordert seine sofortige Wiederaufnahme auf die Liste!
Dieser unwürdige Prozess muss sofort beendet und die Angeklagten freigelassen werden! Die so genannten „Anti-Terror-Praragrafen 129a und 129 b StGB, deren Kern auf die Unterdrückung und Kriminalisierung des Befreiungskampfs der Unterdrückten und der internatinalen sozialistischen Revolution zielt, müssen sofort aufgehoben werden! Revolution ist kein Verbrechen!