VW
Konzern gegen längere Gewährleistungsfrist
Während Käuferinnen und Käufer manipulierter Autos in den USA von VW Entschädigungen von bis zu 10.000 Dollar bekommen, gehen sie in Deutschland und der EU leer aus.
VW hatte auf Druck von Verbraucherschützern die Gewährleistungsfrist für seine Autos aus „Kulanzgründen“ bis 31. Dezember 2017 verlängert. Aber das Automonopol ist nicht bereit, diese Frist darüber hinaus zu verlängern. Ob Kaufpreis-Minderung, Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag - danach sind die Gewährleistungsrechte weg.
Käufer eines Autos, das mit Betrugs-Software ausgerüstet ist, haben das Recht auf Nachbesserung. VW hat allerdings keine Garantieerklärung zu möglichen Nachteilen bei Motorleistung, Kraftstoffverbrauch, bei Lebensdauer und zukünftigem Wartungsbedarf nach der Umrüstung abgegeben. Vor Gericht haben bereits viele Käuferinnen und Käufer erfolgreich geklagt – doch der VW-Konzern will dagegen in Revision gehen. Bis zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wird es drei bis vier Jahre dauern.
Darauf könnten sich viele der geprellten Käuferinnen und Käufer berufen. Stattdessen müssten sie schon jetzt auf eigene Faust notfalls durch alle Instanzen klagen. VW spekuliert darauf, dass viele Käuferinnen und Käufer diese langjährige Auseinandersetzung scheuen. Jetzt zeigt sich, welch große Bedeutung die Verhinderung des Gesetzes zur Einführung von Sammelklagen für Verbraucher durch Verkehrsminister Alexander Dobrindt für VW hat.