Politik
"Majestätsbeleidigung" ist vom Tisch
Durch das Vorgehen des faschistischen türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen den deutschen Comedian Jan Böhmermann kam der Paragraph 103 des Strafgesetzbuchs in die Schlagzeilen. Unter dem Stichwort "Majestätsbeleidigung" wurde die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter mit bis zu drei Jahren Haft bestraft. Auch wenn Erdogan sich weiter als neuer Sultan sieht, kann er jetzt auf diesem Weg nicht mehr klagen. Der Bundestag hat die Streichung des veralteten Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch in der gestrigen Nacht beschlossen.