Hessen

Hessen

120 Jahre Sperrfrist für NSU-Bericht

Die hessische Sektion des Inlandsgeheimdienstes, genannt "Verfassungsschutz", hat allen Ernstes einen internen Bericht, in dem es auch um den NSU-Mord von Kassel und die mögliche Verwicklung des Geheimdienst-Mitarbeiters Andreas Temme geht, für 120 Jahre gesperrt. So etwas sei ihm noch nie vorgekommen, sagt ein langjähriger Bundestagsabgeordneter, der unter anderem als Mitglied im geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) viel mit Geheimakten zu tun hat. Üblich sei eine Sperrfrist von etwa 30 Jahren. Bei Dokumenten, die als "streng geheim" eingestuft werden, sind es 60 Jahre. "Das schürt den Verdacht: Was derart lange geheim gehalten werden soll, muss brisant sein. Andererseits kann diese absurde Sperrfrist als Botschaft verstanden werden an die Öffentlichkeit und diejenigen, die weiterhin aufklären wollen: 'Von uns erfahrt Ihr nichts mehr. Gebt auf!'" schreibt der Journalist und Buchautor Thomas Moser in einem von heise-online am 16. Juli 2017 veröffentlichten Artikel.